Unsere Konditionen auf einen Blick
Hier finden Sie als Neukunde alle wichtigen Informationen für den Beginn einer Geschäftsbeziehung. Gerne geben wir Ihnen hierzu auch weitere telefonische Auskünfte unter 07231-5870140.
Durch die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Gussteils existiert keine allgemeine Preisliste. Wir machen Ihnen für Einzelteile jedoch gerne ein konkretes Angebot. Falls Sie uns hierzu kein Modell zur Verfügung stellen können, hilft uns in jedem Fall eine Kopie oder Skizze des Teils sowie eine ungefähre Gewichtsangabe.
Für die Abrechnung Ihrer bestellten Gussteile stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.
- Totalabrechnung
- Feinabrechnung
Neben den von uns in Rechnung zu stellenden Gusskosten, können wir Ihnen ebenso das Material fakturieren. Berechnet wird zum Tageskurs der Rechnungsstellung. Allerdings sollten Sie beachten, dass wir auf Grund des hohen Wertes, gerade bei Gold oder Platin, dann die Sendung per Nachnahme verschicken oder bei Abholung eine sofortige Zahlung von Nöten ist. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Gerne können Sie uns Feinmetalle anliefern. Hierbei fallen neben den Gusskosten noch Legierungskosten an, die Sie bei Bezug fertiger Legierung ansonsten bei der Scheideanstalt bezahlen müssten. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie z.B. nur Feingold oder Feingold und Feinsilber oder sämtliche Bestandteile einer Legierung wie u.a. auch Palladium anliefern möchten. Sollten Sie z.B. nur das Feingold anliefern, stellen wir Ihnen die restlichen Bestandteile einfach in Rechnung.
Sollten Sie sich für eine Feinmetall- oder Legierungsanlieferung unter dem Punkt Berechnungsarten entschieden haben, so erhalten Sie über unsere Gusskosten eine Monatsrechnung, welche innerhalb von 14 Tagen zu begleichen ist. Da es sich um reine Lohnarbeiten handelt, können wir den Abzug von Skonto leider nicht gewähren.
Falls Sie eine Totalabrechnung, also inkl. Metalle wünschen, ist eine Begleichung der Rechnung zum Zeitpunkt der Ablieferung erforderlich.